Kanton soll Aufsicht über Stiftungen weiterhin wahrnehmen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden möchte die Aufsicht über die klassischen Stiftungen abgeben und an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht übertragen. Der Gemeinderat Heiden lehnt diese Übertragung ab, weil sie der Bedeutung der klassischen Stiftungen nicht gerecht wird.

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Bis jetzt wird die Aufsicht über die 74 im Handelsregister Appenzell Ausserrhoden registrierten klassischen Stiftungen vom Kanton selber wahrgenommen. Nun plant die Regierung, diese Aufsicht an die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen, zu übertragen. Die angeschlossenen Kantone können ihre Aufgaben in den Bereichen der Berufsvorsorge (BVG) und Stiftungsaufsicht der Anstalt übertragen. Bereits 16 Kantone haben diese Aufsicht an Anstalten ausgelagert.

Der Gemeinderat lehnt die Übertragung der Aufsicht ab, weil diese im Widerspruch zum breit anerkannten Grundsatz der funktionalen Trennung der Aufsicht über Vorsorgestiftungen von jener über gemeinnützige Stiftungen steht. Zudem stellt die Regierung mit dem Argument der mangelnden Professionalität die funktionierende, eigenständige Regelung in Frage. Ebenfalls verkennt der Vorschlag die wichtige wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Bedeutung der klassischen Stiftungen im Kanton.

Der Gemeinderat schliesst sich mit seiner Vernehmlassungsantwort der Meinung gewichtiger Stiftungsvertreter an und spricht sich dafür aus, dass die Stiftungsaufsicht weiterhin im Kanton verbleiben soll.

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