Jagdvorschriften und Gebührenverzeichnis 2017

Die Standeskommission hat die Jagdvorschriften mit dem Gebührenverzeichnis gestützt auf die kantonale Jagdverordnung genehmigt.

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Inhaltlich wurden folgende Punkte festgelegt: Die Hochwildjagd beginnt dieses Jahr am 4. September und dauert bis 23. September. Die Niederwildjagd dauert vom 25. September bis 4. November. Während der Hochwildjagd dürfen maximal 75 Gämsen (25 Böcke, 25 Geissen und 25 Jährlinge) erlegt werden, was einer Reduktion um 10 Stück im Vergleich zu 2016 entspricht. Beim Rehwild dürfen während der Hochjagd wie im Vorjahr 35 Böcke und 35 Geissen erlegt werden.
Neu werden in den Jagdvorschriften auch für die Fallenjagd die Jagdzeiten und das fangbare Wild festgelegt: Füchse dürfen vom 25. Oktober 2017 bis 24. Februar 2018 mit Fallen gejagt werden, Marder vom 25. Oktober 2017 bis 15. Februar 2018. Die Jagdvorschriften 2017 mit dem integrierten Gebührenverzeichnis können online heruntergeladen werden.

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