Integrationsprogramm soll zu Arbeitsmarktfähigkeit führen

Die Gemeindepräsidienkonferenz AR tagte am Donnerstag, 6. April, in Waldstatt. Sie stimmte dem Kantonalen Integrationsprogramm (KP II) zu, wünscht ergänzend aber die Anwendung von «Integrationsvereinbarungen». Für die neue Struktur des Vereins Appenzeller Wanderwege (VAW) wird der Einsatz einer externen Geschäftsstelle unterstützt. Im Weiteren gab es Informationen über die Strategie des Spitalverbunds AR (SVAR), das neue kantonale Glasfasernetz der Appenzell Ausserrhoden Informatik (ARI) und die Pflegeheimplanung 2017 des Amtes für Soziales AR.

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War die Gemeindepräsidienkonferenz zunächst ein Forum der gegenseitigen Information, ist aus ihr ein proaktiver Mitspieler geworden, der sich in die kommunale und kantonale Politik einbringt. Ein besonderes Politikum ist das «Kantonale Integrationsprogramm (KIP II) 2018–2021». Im Wesentlichen befasst sich das KIP II und demnach auch die Vereinbarung des Kantons AR mit den zwanzig Ausserrhoder Gemeinden bei der gemeinsamen Umsetzung des KIP II mit der Integrationsförderung von anerkannten sowie vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen in vier Handlungsfeldern. Dies sind Erstinformation und Integrationsförderbedarf, Beratung, Sprache und Bildung bzw. Ausbildung sowie das Erreichen der Arbeitsmarktfähigkeit.
In all den vorliegenden Berichten und Konzepten ist aufgezählt und zu lesen, was der Kanton, die Gemeinden, die Beratungsstelle für Flüchtlinge, diesen Flüchtlingen alles bieten wollen und bieten werden. In keinem dieser Programme ist auch nur ein Wort darüber zu lesen, wofür sich diese Migranten, denen im Kanton Appenzell Ausserrhoden Chancen für eine neue Zukunft geboten wird, gegenüber dem Kanton und den Gemeinden verpflichten müssen.
Die Gemeindepräsidien stimmen dem Kantonalen Integrationsprogramm (KP II) zu, wollen aber, dass die als Entwurf vorliegende Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und den Gemeinden mit einem Absatz «Leistung/Gegenleistung» ergänzt wird. Sie haben sich nach intensiver Diskussion darauf geeinigt, dass, wer sich durch Sprach- und Integrationskurse mit dem Ziel der Arbeitsmarktfähigkeit bilden kann und damit vom Kanton, von Gemeinden und Bildungseinrichtungen Leistungen bezieht, eine Integrationsvereinbarung unterschreiben und auch einhalten muss.

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