Aufgrund der Erfahrungen bei der Umsetzung des Gesetzes über eGovernment und Informatik sowie der Beratung des Postulats von Kantonsrat Markus Brönnimann wurde die Steuerung der Informatik überprüft. Im Ergebnis sollen punktuell Präzisierungen im Gesetz vorgenommen und insbesondere Zusammensetzung, Aufgaben und Zuständigkeiten der Informatikstrategie-Kommission (ISK) und des Verwaltungsrates der ARI (VR ARI) sowie die Berichterstattung der ARI angepasst werden.
Im Wesentlichen wird vorgeschlagen, die Anzahl Mitglieder der ISK und des VR ARI zu reduzieren. Der Kanton wird mit bereits bestehenden Mitteln eine Anlaufstelle betreiben, welche die Informatik- und eGovernment-Vorhaben bezüglich der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie der interkantonalen Zusammenarbeit mit eGovernment Schweiz koordiniert. Im Weiteren wird der Grundbedarf an Informatikmitteln von Kanton und Gemeinden in der Strategie, welche der Regierungsrat und die Gemeinden genehmigen, näher definiert. Im Gesetz wird zudem festgehalten, dass der Geschäftsbericht der ARI dem Kantonsrat zur Kenntnis gebracht wird
Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Dezember 2017.