Die eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) überwacht den Schweizerischen Alkoholmarkt und erhebt Steuern auf den konsumierten Alkohol. Die Besteuerung von alkoholischen Getränken soll helfen, deren Konsum zu verringern. Gleichzeitig ist die Steuer ein Beitrag zur Deckung der durch den Alkoholkonsum verursachten sozialen Kosten. Der Reinertrag aus der Steuer geht zu 90 % an den Bund und zu 10 % (Alkoholzehntel) an die Kantone. Diese müssen den Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Alkoholismus sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwenden.
2017 beträgt der Ausserrhoder Anteil am letztjährigen Reinertrag der EAV 163’278 Franken. Der Fondsbestand betrug per 1. Januar 2017 152’314 Franken. Der Regierungsrat hat nun 188’320 Franken an Institutionen und Organisationen zugeteilt, die im Suchtbereich tätig sind. Beiträge haben u.a. die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden, das Blaue Kreuz St. Gallen-Appenzell, der Appenzellische Hilfsverein für Psychischkranke sowie die Kodex-Verein Herisau und Umgebung erhalten.