140‘000 Franken für Strassensanierung

In Urnäsch wird im unteren Bereich der Bürgerheimstrasse von Mitte August bis Ende September 2018 die Stützmauer ersetzt. Der erforderlich Kredit wurde als gebundene Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung 2018 freigegeben.

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Die rund 55 m langen Stützmauer im unteren Abschnitt der Bürgerheimstrasse hat sich talseitig stark gesetzt. Die Ursache liegt im Verfall der Steinkörbe, auf denen die heutige Stützmauer steht. Die alte Stützmauer mit den maroden Steinkörben ist rückzubauen und durch eine neue Beton-Winkelstützmauer zu ersetzen. Der erforderliche Gesamtkredit über 140‘000 Franken ist im Voranschlag 2018 enthalten und freigegeben worden. Davon fallen rund 98‘000 Franken auf Strassenbauarbeiten, welche durch die Firma Koch AG, Gais, ausgeführt werden.

Während den Sanierungsarbeiten von Mitte August bis Ende September 2018 wird die Bürgerheimstrasse im betroffenen Abschnitt nur einspurig befahrbar und während des Belagseinbaus für einen Tag vollständig gesperrt sein. Die Anwohner werden frühzeitig Informiert.

Der GemeinderatUrnäsch hat ausserdem

– die Bauabrechnung Neubau Erschliessungsstrasse Mettlen im 2010/2011 und Folgejahren durch die IG Mettlen genehmigt. Die durch die Gemeinde vorfinanzierten Erschliessungskosten sind nach dem erfreulich verlaufenen Baulandverkauf vollumfänglich in die Gemeindekasse zurückgeflossen. Die Baukommission wird aufgelöst und allen Beteiligten, speziell Baukommissionspräsident Walter Nef, ein grosser Dank ausgesprochen für den grossen Einsatz und damit wertvollen Beitrag an die Weiterentwicklung der Gemeinde Urnäsch.

– für die Erstellung einer Waldbewirtschaftungsstrasse – zur Pflege der Gemeindewälder im Gebiet Gross-Rossfall zum Spitzliwald – durch den gemeindeeigenen Forstbetrieb Urnäsch am Säntis einen Netto-Investitionskredit von 50‘000 Franken freigegeben.

– Finanzverwalterin Vita Boppart die Beglaubigungskompetenz nach Art. 20 Beurkundungsgesetz erteilt. Mit dieser Lösung können Beglaubigungen auf der Gemeindekanzlei Urnäsch schnell und unkompliziert zusätzlich in der Finanzverwaltung vorgenommen werden und Engpässe – spezielle während Hauptferienzeiten – können verhindert werden.

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