Hoher Sachschaden bei einer Auffahrkollision

Am Freitag, 6. Oktober 2017, 17.35 Uhr, ereignete sich an der St. Gallerstrasse in Herisau eine Auffahrkollision mit drei Personenwagen.

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Die drei Fahrzeuge fuhren hintereinander auf der St. Gallerstrasse in Richtung Winkeln. Der vorderste Lenker beabsichtigte nach links zu seinem Wohnort abzubiegen und zeigte dies mittels Blinker an. Der hinter ihm fahrende Automobilist erkannte dies und bremste leicht ab. Durch dieses Manöver wurde der hinterste Lenker überrascht und konnte trotz Vollbremsung eine Kollision mit dem vor ihm fahrenden Fahrzeug nicht mehr verhindern. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das mittlere Fahrzeug in das Heck des vordersten Wagens geschoben. Es entstand hoher Sachschaden.

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