Hoheitliche Aufgaben für Urnäscher Forstbetrieb

In einem neuen Vertrag wird die Bewirtschaftung der Staatswälder im Revier Urnäsch, Herisau, Hundwil und Stein mit insgesamt 96.24 ha Waldfläche zwischen dem Kanton und der Gemeinde rückwirkend ab 1. Januar 2018 neu geregelt.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Aufgrund der Zusammenführung der Forstbetriebe Urnäsch-Hundwil-Stein mit Herisau ist der Bewirtschaftungsvertrag betreffend der Staatswälder in Herisau neu zu regeln. Gemäss Vertrag ist der Forstbetrieb Urnäsch ab Januar 2018 für die Bewirtschaftung von 96.24 ha Staatswaldungen zurständig.

Der Forstbetrieb der Gemeinde Urnäsch verpflichtet sich, die Waldflächen nach dem Leitbild Staatswald und den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus zu bewirtschaften und zu pflegen. Die jährliche Nutzungsplanung und die Bewirtschaftung erfolgt durch den Forstbetrieb Urnäsch in Absprache mit dem Amt für Raum und Wald. Dazu findet jeweils im Frühjahr eine Koordinationssitzung zwischen dem Amt und dem Forstbetrieb Urnäsch statt. Dabei werden für das kommende Forstjahr vor allem die Hiebsmenge, die anfallenden Pflegemassnahmen und die auszuführenden Unterhaltsarbeiten festgelegt. Die verschiedenen Arbeiten wie Holzerei, Jungwuchs-, Dickungs- und Stangenholzpflege, Wildschadenverhütung und ordentlicher Unterhalt der Infrastruktur werden durch die Revierförster des Forstbetriebs Urnäsch organisiert und durch das Personal des Forstbetriebs ausgeführt. Die Arbeiten und die Aufwendungen, welche im 96.24 ha umfassenden Staatswald aus hoheitlichen Aufgaben entstehen, werden dem Kanton zu ortsüblichen Kostensätzen in Rechnung gestellt.

Weitere Artikel