Geschäfte dürfen am 26. Dezember ausnahmsweise öffnen

Der Stephanstag ist in diesem Jahr im Kanton Appenzell Innerrhoden ausnahmsweise kein Ruhetag.

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Alle Gewerbebetriebe im Kanton Appenzell Innerrhoden können in diesem Jahr am 26. Dezember ihre Geschäfte geöffnet halten. Der Grund dafür liegt darin, dass der Weihnachtsheiligtag, also der 25. Dezember, auf einen Montag und der Stephanstag auf einen Dienstag fallen, sodass mit dem vorangehenden Sonntag drei Ruhetage nacheinander folgen würden. Das Ruhetagsgesetz (GS 822.200) hält in Art. 2 lit. b fest, dass der Stephanstag in diesem Fall nicht als Ruhetag gilt.

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