Gemeinderat plant Erlass einer Planungszone

Aufgrund der Vorgaben im neuen kantonalen Richtplan hat der Gemeinderat Schwellbrunn das Vorgehen für die Ausscheidung einer kommunalen Planungszone festgelegt.

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Die erste Etappe der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Die neuen Bestimmungen verpflichten Kantone und Gemeinden, dafür zu sorgen, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird.

Der Ausserrhoder Kantonsrat hat die Revision des kantonalen Richtplans sowie die Anpassung des Baugesetzes abgeschlossen und die kantonale Richtplanrevision dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Es wird erwartet, dass die beiden Instrumente auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt werden können. Die Gemeinden haben anschliessend fünf Jahre Zeit, ihre kommunalen Instrumente zu überarbeiten (kommunaler Richtplan, Zonenplan, Baureglement und Sondernutzungspläne).

Mit dem neuen kantonalen Richtplan wird die Gemeinde Schwellbrunn verpflichtet, ihre Bauzone um 1,1 Hektaren zu reduzieren. Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat die Gemeinden mit zu grossen Bauzonen angewiesen, alle Grundstücke, bei denen es nicht zum vornherein ausgeschlossen erscheint, dass sie bei der Zonenplanrevision ausgezont werden, bis spätestens zum 31. Dezember 2018 mit einer kommunalen Planungszone zu belegen. Der Gemeinderat hat das Vorgehen für die Ausscheidung der kommunalen Planungszone festgelegt. In einem nächsten Schritt werden die Einwohnerinnen und Einwohner an einer öffentlichen Orientierungsversammlung Ende Oktober über das geplante Vorgehen informiert.

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