Gemeindepräsident erhält etwas weniger Lohn

Der überarbeitete Entwurf des neuen Entschädigungsreglements liegt vor und wird vom Gemeinderat Heiden einer Vernehmlassung unterstellt.

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Aufgrund der Rückmeldungen zur ersten Vernehmlassung des Entschädigungsreglements hat sich der Gemeinderat nochmals intensiv mit den Regelungen der Entschädigung der Behördenmitglieder und der Besoldung der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsidenten befasst. Das Ziel war ein Entschädigungsreglement, welches «so wenig wie möglich und so viel wie nötig» regelt. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören, dass wie in vielen anderen Gemeinden üblich, die Jahresentschädigung der Gemeindepräsidentin/des Gemeinderates definiert wird. Es handelt sich dabei um ein Vollamt (100 Prozent).
Die gesamte Entschädigung für den/die Gemeindepräsidenten/in geht im Vergleich zu früher etwas zurück, da bisher separat vergütete Mandatsentschädigungen und Sitzungsgelder neu pauschal enthalten sind. Damit sich auch in Zukunft Einwohner/innen zur Verfügung stellen, werden die Vergütungen für die Gemeinderäte und das Vize-Präsidium erhöht. Ebenfalls können sich diese neu der Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gemeinde anschliessen. Auch die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission erhalten neu – als vom Volk gewählte Behörde – eine Pauschalentschädigung.

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