Gemeinde erlässt ein dreijähriges «Bauverbot»

Walzenhausen weist eine zu grosse Bauzone auf, die gemäss Raumplanungsgesetz verkleinert werden muss. Mit Beschluss vom 3. April 2018 hat der Gemeinderat eine Planungszone für die Dauer von drei Jahren angeordnet. Eine Verlängerung der Planungszone um

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Gestützt auf die Grundsätze des revidierten Raumplanungsgesetzes erarbeitete der Kanton Appenzell Ausserrhoden einen neuen kantonalen Richtplan, welcher voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2018 in Kraft tritt. Der nachgeführte kantonale Richtplan setzt den Gemeinden Entwicklungsziele und verlangt, dass die Gemeinden ihren kommunalen Richtplan innert fünf Jahren ab Inkrafttreten des kantonalen Richtplans anpassen.

Walzenhausen muss rund 4.4 ha dem Nichtbaugebiet zuweisen. Betroffen sind insbesondere einwohnerrelevante Zonen (Wohn-, Misch- und Kernzonen). Mit Beschluss vom 3. April 2018 hat der Gemeinderat eine Planungszone für die Dauer von 3 Jahren angeordnet (Art. 54 f. Baugesetz). Eine Verlängerung der Planungszone um längstens zwei Jahre bleibt vorbehalten. Die Planungszone tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden.

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