Geldsachen: Stipendien und Viehhandelspadent

Die Standeskommission hat zwei Standeskommissionsbeschlüsse geändert. Zum einen werden die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten für die Stipendienberechnung angepasst. Zum anderen wird der Gebührentarif für Veterinäre in einem Punkt revidiert.

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Im Vergleich mit anderen Kantonen werden in Appenzell Innerrrhoden pro Bezüger unterdurchschnittlich viel Stipendien ausbezahlt. Über eine Anpassung der anrechenbaren Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten im Standeskommissionsbeschluss über Ausbildungsbeiträge wird daher eine Annäherung an den Durchschnitt aller Kantone vorgenommen. Im Weiteren wird der Anhang mit den anerkannten Ausbildungsstätten aufgehoben, weil die betreffenden Institutionen bereits gestützt auf interkantonale Abkommen als anerkannt gelten. Eine Einzelschule wird im Standeskommissionsbeschluss selber als individuell anerkannte Bildungsstätte genannt. Die Änderung des Standeskommissionsbeschlusses tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Bis zur Aufhebung des sogenannten Viehhandelskonkordats durch Grossratsbeschluss vom 24. Oktober 2014 waren in einer Vollzugsverordnung zum Konkordat die Gebühren für das Viehhandelspatent geregelt. Bei der Aufhebung des Viehhandelskonkordats wurde diese Gebühr nicht ins kantonale Recht überführt. Dies wird nun mit einer neuen Bestimmung im Standeskommissionsbeschluss über die Entschädigungen und Gebühren im Veterinärwesen vom 19. Dezember 2017 nachgeholt. Die Gebühr wird auf jährlich 200 Franken je Inhaber eines Viehhandelspatents festgelegt, wobei nicht mehr zwischen Gross- und Kleinviehhandel unterschieden wird. Die Revision ist am 3. Juli 2018 in Kraft getreten.

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