Fünfjährige Freiheitsstrafe für 31-Jährigen

Das Ausserrhoder Kantonsgericht (erste Instanz) hat heute Montag einen 31-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, ein rund einjähriges Kind immer wieder schwer misshandelt zu haben.

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Die Anklage warf dem heute 31-jährigen Mann eine ganze Reihe von Tatbeständen vor. Unter anderem habe er versucht, den damals zwischen 12 und 14 Monate alten Sohn seiner Lebenspartnerin lebensgefährlich zu verletzen oder ihn bleibend gebrechlich zu machen. Untermauert wurde dieser Vorwurf durch ein Dutzend Beispiele von Misshandlungen: Das Kind habe dabei Verbrennungen erlitten, es sei getreten, gebissen und an den Ohren hochgehoben worden. Unter anderem soll der Mann den kleinen Jungen aus voller Kraft geschüttelt haben, sodass der Kopf vor- und zurückschlug. Mehrmals am Tag habe er ihn geohrfeigt, bis er aus Mund und Nase blutete. Erst als das Kind mit Verletzungen ins Spital gebracht wurde, fielen die Misshandlungen auf und es kam zu einer Anzeige. In der Verhandlung am Montagmorgen bestritt der 31-Jährige Mann einen Teil der Vorwürfe, einige gab er aber auch zu.

Die Staatsanwältin schilderte den Angeklagte als schlau und taktierend. Ihm gehe es vor allem darum, «den Kopf aus der Massnahmen-Schlinge» zu ziehen. Der 31-Jährige habe Spass am Quälen gefunden und sich dafür bewusst schwache Opfer ausgesucht. Die Anklägerin verwies auf ein Gutachten, das dem Beschuldigten eine hohe Rückfallgefahr attestiere. Dissoziale Sadisten seien die gefährlichsten Täter, warnte sie. Die Staatsanwältin verlangte wegen verschiedener Straftatbestände, darunter versuchter schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung oder Nötigung, eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Mindestens so wichtig sei aber eine stationäre Massnahme.

Der Verteidiger argumentierte hingegen, sein Mandant sei zwar für verschiedene Vergehen schuldig zu sprechen. Andere Vorwürfe könnten hingegen nicht belegt werden. Dort verlangte er Freisprüche. Insgesamt sei der Mann mit einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten zu bestrafen.

Das Gericht verurteilte den 31-jährigen Mann nach längerer Beratung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Eine stationäre Massnahme verfügte es nicht. Dafür bestehe zu wenig Aussicht auf Therapieerfolg. Auch die Möglichkeit einer Verwahrung sei länger diskutiert worden. Unter anderem habe dagegen gesprochen, dass die Rückfallgefahr nicht allgemein, sondern nur in bestimmten Konstellationen gegeben sei, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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