Förderprogramm Energie: Zuschuss an Photovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat der Einführung eines Förderprogramms für Photovoltaikanlagen für die Jahre 2018 – 2022 zugestimmt. Das jährliche Förderlimit wurde auf Fr. 20‘000.00 festgelegt.

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Im Aktivitätenprogramm der Energieregion AüB wurde unter anderem festgelegt, dass die Solarstromproduktion in den Mitgliedergemeinden erhöht werden soll. Dazu soll insbesondere eine Infoveranstaltung zum Thema Solarstrompotential durchgeführt werden. Ausserdem hat sich die Projektgruppe Energiestadt Heiden dazu entschlossen, ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen zu prüfen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zusätzlich zu unterstützen. Dies einerseits, weil viele Neubauten noch immer ohne Photovoltaikanlage erstellt werden, andererseits weil die Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen per 1. Januar 2018 stark sinken werden und die Rentabilität deshalb nicht mehr in jedem Fall gegeben ist.

Die derzeitige Situation zeigt, dass das Förderprogramm des Bundes nur ungenügend funktioniert. Anlagen über 30kWp haben keine Chancen mehr eine Förderung zu erhalten. Kleinere Anlagen haben Anrecht auf die Einmalvergütung. Aufgrund der sinkenden Einspeisetarife per 1. Januar 2018 ist die Rentabilität jedoch auch trotz Einmalvergütung nicht mehr in jedem Fall gegeben.

Der Gemeinderat hat deshalb der Einführung eines Förderprogramms für Photovoltaikanlagen für die Jahre 2018 – 2022 zugestimmt. Das jährliche Förderlimit wurde auf Fr. 20‘000.00 festgelegt. Neue Photovoltaikanlagen werden daher in Heiden ab 2018 mit einem Beitrag von Fr. 125.00 pro kWp gefördert. Pro Anlage werden einmalig maximal Fr. 1250.00 entrichtet. Anlagen unter 2 kWp erhalten keine Förderung. Dient die Photovoltaikanlage der Erfüllung einer Energieanforderung (z.B. erhöhte energetische Anforderungen in Sondernutzungsplänen oder aufgrund des Höchstanteils nicht erneuerbare Energien gemäss Energiegesetz), werden keine Fördergelder entrichtet.

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