Flüchtlinge besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Appenzell Ausserrhoden erlässt eine Richtlinie zum Bewilligungsverfahren für die Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen. Damit vereinfacht der Kanton die Bewilligungspraxis. Ziel ist eine schnellere Integration dieser Migrantinnen und Migranten.

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Die im Bewilligungsverfahren involvierten Ausserrhoder Ämter und Abteilungen haben sich auf eine gemeinsame Richtlinie für die Bewilligungsverfahren bei erwerbstätigen Asylsuchenden (N-Ausweis), vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis) und Flüchtlingen (B-Ausweis) geeinigt. Die neue Richtlinie tritt am 1. November 2017 in Kraft.

Die neue Richtlinie soll Klarheit im Vollzug schaffen und eine Bewilligungspraxis sicherstellen, die sowohl dem Schutz- als auch dem Förderungsgedanken Rechnung trägt. So sind Berufserkundungseinsätze und Schnupperlehren während einer bestimmten Dauer bewilligungsfrei. Bei den Lehren und Praxisplätzen im Rahmen der Brücke AR verzichtet das Amt für Wirtschaft und Arbeit künftig auf die arbeitsmarktliche Prüfung, weil die Lohn- und Arbeitsbedingungen der entsprechenden Verträge bereits durch das Amt für Mittel- und Hochschulen und Berufsbildung geprüft und genehmigt werden. Damit verringert sich auch die Dauer der Bewilligungsverfahren. Zudem wurden klare Bedingungen und Voraussetzungen für Praktikumsplätze definiert. So ist beispielsweise der Abschluss einer Zielvereinbarung zwingend, dafür wurden die Bedingungen hinsichtlich des Lohnes flexibilisiert.

Die neue Richtlinie ist ab sofort auf der Webseite des Amtes für Wirtschaft und Arbeit sowie auf der Website des Amtes für Inneres, Abteilung Migration, abrufbar.

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