Finanzieller Aufwand für Flüchtlinge steigt

In der zu Ende gehenden ersten Umsetzungsperiode des Integrationsprogramms wurden die Integrationsanstrengungen im Kanton verstärkt, und mit der Fachstelle Integration konnte eine Ansprech- und Triagestelle für Einheimische, zugewanderte Personen, Arbeitgeber und Behörden etabliert werden. Die Standeskommission hat eine neue Programmvereinbarung mit dem Bund zur Finanzierung des kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2018 bis 2021 genehmigt.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Das Integrationsprogramm legt den Fokus auf zentrale gesellschaftliche Anliegen wie das Erlernen der deutschen Sprache und die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung soll nochmals verstärkt werden. Die in den letzten Jahren aufgebaute Ausbildungs- und Integrationsbrücke soll weitergeführt werden, um zugewanderten Personen mit Verbleiberecht den Zugang zum Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Aufgrund des starken Anstiegs der Zuweisungen von Flüchtlingen in der ablaufenden ersten Programmperiode steigt allerdings auch der finanzielle Aufwand für die Integrationsbemühungen. Die neue Programmvereinbarung sieht einen jährlichen Bundesbeitrag von Fr. 157‘343.- vor. Der Kanton beteiligt sich mit einem gleich hohen Anteil an den Kosten.

Weitere Artikel