Finanzausgleichsgesetz ist in Walzenhausen ein rotes Tuch

Im November 2017 lud das Departement Finanzen den Gemeinderat ein, sich zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes bis am 22. Januar 2018 vernehmen zu lassen.

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Der Gemeinderat Walzenhausen hat sich auf die Vernehmlassungsantwort der Gemeindepräsidienkonferenz gestützt und folgende Anträge/Beschlüsse mit Begründung an Regierungsrat gerichtet:
Die vorliegende Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes wird gesamthaft abgelehnt und zurückgewiesen.
Der Gemeinderat Walzenhausen anerkennt den Handlungsbedarf beim Finanzausgleich und beantragt daher eine gesamtheitliche Betrachtung des Finanzausgleichs sowie gestützt darauf eine Gesamtrevision des Finanzausgleichsgesetzes in Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Um das Ziel der Stärkung der Steuerkraft der finanzschwachen Gemeinden zu erreichen bzw. zu vermeiden, dass die Schere noch weiter auseinanderklafft, sind flankierende Massnahmen und eine Wirkungskontrolle mitzudenken.
Der Kanton steht gestützt auf Art. 14 Abs. 2 FAG bereits heute in der Pflicht, seinerseits Lösungsmöglichkeiten für Verbesserungen aufzuzeigen.

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