Finanzausgleichsgesetz: Gemeinderat beantragt Gesamtrevision

Die Revision des Finanzausgleichsgesetztes (FAG) darf nicht Teil des kantonalen Stabilisierungsprogramms sein. Der Gemeinderat weist die Teilrevision ab und beantragt eine Gesamtrevision des FAG.

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Grundsätzlich besteht Handlungsbedarf, das Finanzausgleichsgesetz (FAG) anzupassen. Mit der Anpassung sollen jedoch nicht Symptome von Fehlanreizen, sondern deren Ursachen behoben werden. Die vorliegende Teilrevision löst weder die Probleme des Finanzausgleiches zwischen den einzelnen Gemeinden noch jene der finanzschwachen Gemeinden selbst. Die Revision hat einzig eine Entlastung der Kantonsfinanzen zur Folge. Die Belastung für den Kanton ist in den letzten zehn Jahren jedoch relativ stabil geblieben und die Mehraufwendungen im Finanzausgleich wurden grösstenteils durch die Gemeinden getragen.

Daher soll das FAG einer Gesamtrevision unterzogen werden. Dabei sind die bestehenden Kriterien zu hinterfragen und neue zu prüfen. Ziel muss es sein, den Finanzausgleich möglichst einfach und nachvollziehbar zu gestalten. Die empfangenden Gemeinden sollen die Mittel autonom einsetzen können; dabei sind jedoch auch flankierende Massnahmen wie Wirkungskontrollen und Begleitung zu prüfen.

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