Ferienwohnungspauschale wird herabgesetzt

Der Gemeinderat hat zugunsten der Ferienwohnungsbesitzer entschieden, die Ferienwohnungspauschale anzupassen.

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Nach der Übernahme des Verkehrsvereins hat die Gemeinde 2016 zum ersten Mal die Ferienhausbesitzer mit einer Pauschale von 150 Franken fakturiert. Gemäss geltendem Kurtaxenreglement von Walzenhausen beträgt diese Pauschale mindestens 100, maximal 200 Franken. Auf den 1. Januar 2017 ist das revidierte Tourismusgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht in Artikel 16 vor, dass eine Pauschale von 75 Franken pro Zimmer an den Kanton zu entrichten ist. Er stellt direkt Rechnung.

Der Gemeinderat hat sich aufgrund der höheren Belastung der Ferienwohnungsbesitzer entschlossen, die Ferienwohnungspauschale auf 100 Franken herabzusetzen. Dies entspricht dem gesetzlichen Minimum im Rahmen des gültigen Reglements, welches derzeit eine weitere Reduktion nicht zulässt.

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