Eltern müssen neu Beiträge bei der Gemeinde beantragen

Der Verein Kita Wirbelwind hat die Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde per 30. Juni 2017 gekündigt. Deshalb wird der Kita-Verein den Eltern ab 1. Juli 2017 sogenannte Vollkosten-Rechnungen stellen. Die Eltern haben im Gegenzug das Recht, bei der Gemeinde Wolfhalden ein Gesuch für einen Direktbeitrag zu stellen.

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Mit Wirkung ab 1. Januar 2013 schloss die Gemeinde Wolfhalden mit dem Verein Kindertagesstätte Wirbelwind, Heiden, eine sogenannte Leistungsvereinbarung. Darin wurde die finanzielle Unterstützung des Kita-Betriebes geregelt. Nebst einem Sockelbeitrag von zwei Franken pro Einwohner wurde für die Dauer von drei Jahren eine maximale Beitragssumme in der Höhe von 15‘000 Franken vereinbart. Die Berechnung der Gemeindebeiträge erfolgte im übrigen aufgrund der Belegung der Kita durch Kinder aus Wolfhalden. Weil sich beim Kita-Betrieb ein steigender Finanzbedarf zeigte, wurde das jährliche Kostendach auf die Summe von 25‘000 Franken erhöht. Dieses Kostendach gilt auch für das Jahr 2017. Nachdem der Gemeinderat das Gesuch um eine weitere Erhöhung des Kostendaches abgelehnt hatte, kündigte der Verein Kita Wirbelwind die Leistungsvereinbarung per 30. Juni 2017. Diese Kündigung hat zur Folge, dass ab 1. Juli 2017 keine Gemeindebeiträge mehr an die Kita Wirbelwind ausgerichtet werden. Der Kita-Verein seinerseits stellt den betroffenen Eltern ab 1. Juli 2017 sogenannte Vollkosten-Rechnungen. Die Eltern haben im Gegenzug das Recht, bei der Gemeinde Wolfhalden ein Gesuch für einen Direktbeitrag zu stellen. Die Behandlung dieser Gesuche richtet sich nach den neuen Richtlinien, welche der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung mit Wirkung ab 1. Juli 2017 erlassen hat. Die Höhe des Gemeindebeitrages ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Verfügen die Eltern über ein Monats-Nettoeinkommen von mehr als 8500 Franken, so gibt es keine Beiträge mehr. Je tiefer das Einkommen liegt, desto höher fällt der Gemeindebeitrag aus. Der Beitrag kann jedoch höchstens auf 50 Prozent der Vollkosten-Rechnung zu stehen kommen, d.h. die Eltern müssen mindestens die Hälfte der Kita-Kosten selbst tragen.

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