Elektra auf stabile Beine stellen

Die Elektra Walzenhausen soll mit einer Aufstockung ihrer Reserven eine stabile finanzielle Basis erhalten. Eine entsprechende Änderung des Elektra-Organisationsreglementes wurde jetzt dem fakultativen Referendum unterstellt.

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Bei der Rechnungsrevision der Elektra wurde auch über die Reserven diskutiert, insbesondere über die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Strommarkt-Liberalisierung. Dabei wurde festgestellt, dass eine Anpassung der finanziellen Reserven anzustreben ist.
So sollen künftig 50 Prozent des Gewinns aus der Lieferung von elektrischer Energie nach Verzinsung des Grundkapitals in die Reserven fliessen, bis diese den Stand von 500‘000 Fr. erreicht haben (alt: 150‘000.–). Der Gewinn aus dem Installationsbetrieb soll zu 20 Prozent in die Reserven fliessen, bis der Stand von 1 Mio. Fr. erreicht ist (alt: 300‘000.–). Ebenfalls neu sollen 50 Prozent des Gewinns aus der Produktion von elektrischer Energie den Reserven gutgeschrieben werden, bis 500‘000 Fr. erreicht sind (alt: 150‘000.–).
Die Frist für ein fakultatives Referendum dauert bis 6. November 2017.

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