Einsatzbereich für Parkgebühren soll erweitert werden

Gemäss heutigem Recht dürfen die Bezirke die Einnahmen aus den Parkgebühren lediglich für die Kontrolle von Parkplätzen verwenden.

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Die Standeskommission schlägt vor, diesen engen Einsatzbereich zu erweitern, sodass künftig neben dem Kontrollaufwand auch die Erstellung von Parkplätzen und Massnahmen zur Verkehrsentlastung finanziert oder mitfinanziert werden können. Als solche Massnahmen gelten insbesondere die bauliche Entflechtung von Fuss-, Rad- und Motorverkehr oder die Förderung von Angeboten des öffentlichen Ortsverkehrs.

Die entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Strassenverkehrsgesetz (EG SVG, GS 741.000) wird derzeit einem kantonalen Vernehmlassungsverfahren unterzogen. Die Vorlagen sind unter auf der Homepage des Kantons abrufbar.

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