Eine Woche Vaterschaftsurlaub ab 2017

Die Personalerlasse der kantonalen Verwaltung Appenzell Innerrhoden wurden überarbeitet. Ab den Jahreswechsel gelten die neuen Bestimmungen.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Das revidierte Personalrecht trägt den laufenden Entwicklungen im Personalbereich Rechnung. Die Arbeitsbedingungen werden zeitgemäss ausgestaltet; die kantonale Verwaltung bleibt eine attraktive Arbeitgeberin. Der Grosse Rat hat in zwei Lesungen im Juni und Oktober 2016 die Vorlage beraten und verabschiedet. Die Standeskommission hat sich mit dem Personalrecht ebenfalls wiederholt befasst. Das revidierte Personalrecht tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die Wochenarbeitszeit für die Mitarbeitenden beträgt weiterhin 42,5 Stunden, für das oberste Kader der Verwaltung wird Vertrauensarbeitszeit eingeführt. Der Mutterschaftsurlaub wird bei vierzehn Wochen belassen, dafür wird der Lohn während dieser Zeit zu 100 Pozent entrichtet. Neu wird ein Vaterschaftsurlaub von einer Woche eingeführt.
Verschiedene Arbeitszeitmodelle stehen zur Auswahl, die eine flexiblere Zeiteinteilung erlauben. Für die Aus- und Weiterbildung und insbesondere die Rückzahlungspflichten werden transparente Rechtsgrundlagen geschaffen. Neu erhalten die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung fünf Ferienwochen pro Kalenderjahr, im Gegenzug fallen vier Kompensationstage weg. Die Regelung der Feiertage wird unverändert belassen. Die Standeskommission entscheidet weiterhin über zentrale Personalthemen. Aufgaben und Verantwortung des Personalamtes werden konkret festgelegt.
Die beschlossenen Änderungen gelten in erster Linie für das Personal des Kantons. Die Mitarbeitenden der Gemeinden und Bezirke sind von den Änderungen ebenfalls betroffen, sofern diese öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber für sich kein eigenes Personalrecht geschaffen haben.
Für das Personal des Spitals und des Pflegeheims gelten weiterhin besondere Bestimmungen, diese werden vom Spitalrat erlassen und von der Standeskommission genehmigt. Insbesondere weichen die Regelungen über die Arbeitszeiten vom Personalrecht für die kantonale Verwaltung ab. Die revidierten Bestimmungen für Ferien, Mutter- und Vaterschaftsurlaub gelten auch für das Personal des Spitals und des Pflegeheims. Der Spitaldirektor ist weiterhin für das Personalwesen zuständig.
Für das Personal der Kantonspolizei bestehen ebenfalls besondere Bestimmungen gemäss Polizeirecht und dem Dienstreglement. Dieses enthält unter anderem Vorschriften über die Arbeitszeit, den Dienstplan und räumt dem Polizeikommandanten mit dem Recht zum Erlass von Weisungen breite Vollzugskompetenzen ein. Die Bestimmungen über Ferien, Mutter- und Vaterschaftsurlaub gelten auch für das Personal der Kantonspolizei.
Im Jahr 2017 sind weitere Revisionsschritte des Personalrechts geplant. Im Fokus stehen die Bestimmungen im Lohnwesen, die an die Anforderungen eines zeitgemässen Personalrechts anzupassen sind. Zudem sind Handbücher für den Vollzug des Personalrechts für Vorgesetzte zu erarbeiten.

Weitere Artikel