Drei kommunale Abstimmungsvorlagen verabschiedet

Gleich drei kommunale Abstimmungsvorlagen hat der Gemeinderat zuhanden der Abstimmun­gen vom 4. März 2018 verabschiedet.

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In zweiter Lesung wurde das Geschäft Projektierungskre[-]dit für den Bau eines neuen Sekundarschulhauses behandelt. Der dem Stimmvolk beantragte Projektierungskredit beträgt Fr. 900‘000. Mit diesen finanziellen Mitteln soll einerseits ein Architekturwettbewerb durchgeführt und andererseits aus dem Siegerprojekt ein Vorprojekt mit Kostenberechnung ausgearbeitet werden. Bei einer Annahme des Projektierungskredits durch das Teufner Stimmvolk würde nach dem Wettbewerbsverfahren ein Objektkredit zur Abstim[-]mung gelangen.

Ein weiterer Abstimmungsgegenstand betrifft den Teilzonenplan Hauptstrasse 39-51. Im unlängst durchgeführten öffentlichen Mitwirkungsverfahren wurden keine Eingaben gemacht, weshalb der Gemeinderat das Geschäft für eine Volksabstimmung vorbereitet hat. Die Abstimmung steht noch unter dem Vorbehalt des zurzeit laufenden Auflageverfahrens. Mit dem vorliegenden Teilzonenplan Hauptstrasse 39-51 soll eine Anpassung an die geänderten Bedürfnisse vollzogen werden, welche mit der kommunalen Richtplanung übereinstimmt.

Als dritte kommunale Abstimmungsvorlage wird am 4. März 2018 über die Anpassung des Feu[-]erschutzreglements abgestimmt. Darin wird dem Volk die Streichung von Art. 16 Abs. 3, in wel[-]chem die pro rata-Ermässigung der Feuerwehrersatzabgabe aufgrund der geleisteten Dienstjah[-]re bei der Feuerwehr geregelt ist, unterbreitet. Nötig wird diese Anpassung aufgrund einer Mit[-]teilung der Kantonalen Steuerverwaltung, wonach die entsprechende Fakturierung über die Steuerrechnung ab 2018 systembedingt nicht mehr möglich ist.

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