Die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung ist nun geregelt

Die Standeskommission hat eine Regelung über das Verfahren zur Schätzung der massgebenden Werte für das an der Landsgemeinde 2017 eingeführte gesetzliche Kaufsrecht und für die Bodenmehrwertabgabe erlassen. Gleichzeitig hat sie die dafür zuständige Kommission eingesetzt.

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Im Rahmen der letzten Revision des Baugesetzes und der Verordnung zum Baugesetz wurde ein gesetzliches Kaufsrecht der Bezirke an nicht fristgerecht überbautem Land eingeführt. Sodann wurden für die Erhebung einer Mehrwertabgabe bei der Zuweisung von Boden zu Bauzonen und bei der Bewilligung von Abparzellierungen gemäss bäuerlichem Bodenrecht die nötigen rechtlichen Grundlagen gelegt. Die Standeskommission wurde mit der revidierten Verordnung zum Baugesetz beauftragt, das Verfahren für die Schätzung des Marktwerts beim Kaufsrecht und die Feststellung des Bodenmehrwerts für die Mehrwertabgabe festzulegen und eine Schätzungskommission zu bestimmen.
Der nun erlassene Standeskommissionsbeschluss über die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung hält fest, dass bei der Geltendmachung des gesetzlichen Kaufsrechts der Marktwert zum Tragen kommt, während bei der Mehrwertabgabe die Schätzungswerte gemäss Schätzerhandbuch massgeblich sind.
Gleichzeitig wurde die Schätzungskommission für die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzungen eingesetzt. Präsident der Kommission ist der jeweilige Leiter des Schatzungsamts. Als Mitglieder der Kommission wurden Rainald Stark, Appenzell, Sandra Manser-Koller, Appenzell, sowie Emil Inauen, Appenzell, gewählt.

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