CVP/EVP unterstützt Anliegen der Frauenzentrale

Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte der CVP/EVP setzten sich anlässlich ihrer Fraktionssitzung vertieft mit dem Kantonsratsgesetz (KRG) sowie der neuen Geschäftsordnung (nGo) auseinander.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

In den Grundzügen steht die Fraktion hinter den von der Parlamentarischen Kommission (PK) erarbeiteten Anpassungen auf die 2. Lesung der Kantonsratssitzung vom 24. September 2018. Insbesondere nimmt die Fraktion erfreut Kenntnis davon, dass das Anliegen der Frauenzentrale um eine Betreuungsentschädigung nun doch in die nGo eingeflossen ist. Mit der moderaten Entschädigung von hundert Franken pro Halbtag – entsprechen vier Stunden – werden Anreize geschaffen, dass sich künftig mehr Erziehungsberechtigte in der Politik engagieren können, obwohl sie verantwortungsvoll auch für ihre Kinder da sein möchten. Der Anspruch auf Entschädigung für Kommissions- und Plenarsitzungen muss mittels Gesuch schriftlich beantragt werden und kann jährlich Fr. 2500.- nicht übersteigen. Die spezielle Betreuungsentschädigung stärkt die Miliztauglichkeit eines Parlamentsmandates und ermöglicht die Vereinbarkeit mit anderen Verpflichtungen – sei es familiärer oder beruflicher Art. Die Fraktion der CVP/EVP setzt sich für eine moderne Betreuungsentschädigung ein und ist überzeugt, dass die finanzielle Belastung für Ausserrhoden minim sein wird.

Weitere Artikel