Beiträge an Denkmalpflege

In Übereinstimmung mit der Verordnung über Beiträge an Denkmalpflege-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen, hat der Gemeinderat zwei obligatorische Kostenbeiträge beschlossen.

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Dabei handelt es sich um Aufwendungen in der Höhe von 16‘002 Franken für den Neuaufbau des Treppen-Turmhauses sowie für die Sanierung der Nordfassade bei der Liegenschaft Hebrigsteig 5, in Speicher (Eigentümerin: Personalfürsorgestiftung der Lanker-Betriebe, Hauptstrasse 22, 9042 Speicher). Der Kanton Appenzell Ausserrhoden beteiligt sich ebenfalls mit einem finanziellen Beitrag in der Höhe von 8‘001 Franken.

Weiter wurde ein obligatorischer Gemeindebeitrag von 42‘146 Franken an die Innen- und Aussenrenovation des Daches und der Fassaden der Liegenschaft Herbrigsteig 3, in Speicher (Eigentümer: Thomas Lanker, Oberdorf 6, 9042 Speicher) ausgerichtet. Auch hier übernimmt der Kanton Appenzell Ausserrhoden einen Beitrag von 21‘073 Franken.

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