Bauvorhaben werden vorläufig noch inseriert

Der Gemeinderat hat mit Wirkung ab 1. Januar 2018 beschlossen, die Baugesuche (innerhalb der Bauzone) auf der Gemeinde-Homepage zu publizieren und (neu) in den Schaukästen der Gemeinde auszuhängen. Nicht betroffen von dieser Änderung ist die Anzeigepflicht innerhalb eines Radius von 30 m ab geplanter Baute oder Anlage sowie – bei Bauten ausserhalb der Bauzone – die Publikation im Amtsblatt.

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Diese Praxisänderung, mit dem Verzicht der Ausschreibung in der «Appenzeller Zeitung» und im «Rheintaler» hat zu verschiedenen Reaktionen geführt. Am 14. Dezember 2017 wurde die Gemeindekanzlei davon informiert, dass die Gemeinde Lutzenberg zu dieser Thematik demnächst ein offizielles Schreiben des Baudirektors erhalten werde, in welchem das Departement ausführlich Stellung nehmen wird. Bis zum Vorliegen und Behandlung dieser Stellungnahme erfolgen die Publikationen weiterhin in der «Appenzeller Zeitung» und im «Rheintaler».

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