Ausländer können das Stimmrecht beantragen

Über die Teilrevision der Gemeindeordnung wird im Herbst abgestimmt.

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Die aktuell gültige Gemeindeordnung stammt aus dem Jahr 2002. Eine Arbeitsgruppe hat diese überarbeitet und den heutigen Begebenheiten sowie übergeordnetem Recht angepasst. So wurde unter anderem die Vorschrift für eine Pflicht zur Abstimmung über die Jahresrechnung gestrichen. Stattdessen soll diese jeweils dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Im Weiteren soll ausländischen Staatsangehörigen, welche seit zehn Jahren in der Schweiz und davon seit fünf Jahren im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnen, auf ein entsprechendes Begehren hin das Stimmrecht gewährt werden.
Der Gemeinderat hat in einer zweiten Lesung der nun vorliegenden Fassung zugestimmt. Nach der Vorprüfung durch den Rechtsdienst des Kantons wird der Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Voraussichtlich im Herbst soll über die neue Gemeindeordnung abgestimmt werden.

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