Nach acht Jahren: Anpassung der Beitra?ge an die familienexterne Kinderbetreuung

Mit einer Revision des Standeskommissionsbeschlusses u?ber die Leistung von Beitra?gen an die familienexterne Kinderbetreuung (GS 410.611) erho?ht die Standeskommission die seit 2010 unvera?nderten Beitra?ge des Kantons an die Kosten von Kindertagessta?tten und Tagesfamilien.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Die nach dem massgebenden Gesamteinkommen der Eltern abgestufte Ho?he der Kantonsbeitra?ge an die Kosten fu?r die Betreuung von Kindern berufsta?tiger Eltern in Kindertagessta?tten und Tagesfamilien werden neu in einem Anhang zum Standeskommissionsbeschluss ausgewiesen. Wa?hrend bisher Beitra?ge nur bis zu einem Gesamteinkommen von maximal 70’000 Franken geleistet wurden, profitieren ku?nftig berufsta?tige Eltern bis zu einem massgebenden Gesamteinkommen von maximal 80’000 Franken von einem Kostenbeitrag des Kantons.

Die Berechnung des massgebenden Gesamteinkommens erfolgt analog zur Anspruchsberechnung der individuellen Pra?mienverbilligung bei der Krankenversicherung. Die neue Regelung tritt auf den 1. August 2018 in Kraft.

Weitere Artikel

  • Michael Manser (Bild: tm)